Die Wildjagd
Grundsätzlich sind bei der Wildjagd für die verschiedenen Wildarten unterschiedliche Jagd- und Schonzeiten zu beachten. In der Jagdzeit darf das jagbare Wild bejagt werden. In der Schonzeit wird dem Wild die Möglichkeit einer ungestörten Entwicklung und Fortpflanzung gegeben. In dieser Zeit bleibt der Wildhof geschlossen.
Hierbei werden die Wildarten mit ganzjähriger Jagdzeit, wie z.B. Rot- und Schwarzwild und mit ganzjähriger Schonzeit, wie z.B. Rebhuhn, Elch unterschieden.
Neben den Jagdzeiten – welche im Landes- und Bundesjagdgesetz geregelt werden – ist auch die Verfügbarkeit des Wildfleisches für die Küche abhängig.
Nur unter Beachtung diverser Jagd- und Schonzeiten ist es möglich, ein hervorragendes und sehr hochwertiges Lebensmittel zu erhalten und anschließend zu verarbeiten. So ist die Qualität des Wildfleisches nach einer Schonzeit einfach anders. Der Maibock (er darf erst wieder nach dem 1. Mai geschossen werden) ist dann besonders zart und aromatisch – denn wenn im Frühjahr wieder junge Blätter und Kräuter im Wald als Nahrung für die Wildtiere zu finden sind, besitzen diese nach einem langen bzw. kargen Winter gutes Fleisch – mehr Bio geht nicht!
Michael Bjarsch ist Mitglied im Jagdverband MOL, dem Hegering Zollbrücke sowie Landesjagdverband und achtet auf die Einhaltung der Jagd- und Schonzeiten.
Nicht nur die Jagd- und Schonzeiten des Wildes sind zu beachten. Auch das fachgerechte Versorgen und Zerlegen des Wildes gehört dazu. Das Team vom Wildhof Münchberg ist dazu qualifiziert. Sprechen Sie uns einfach an.
Auf den Seiten vom Jagdverband Brandenburg können Sie die Jagdzeiten einsehen. Hier geht es zum direkten Download der PDF-Datei.